Arbeitsgericht

Kündigung von KBV-Dezernent rechtens

Der Leiter des Geschäftsbereiches "Haushalt und Finanzen" der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) scheitert in erster Instanz vor dem Berliner Arbeitsgericht.

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungsschutzklage des Finanzdezernenten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Andreas Ullmann abgewiesen. Die fristlose Kündigung Ullmanns durch die KBV sei aufgrund "erheblicher Pflichtverletzungen" gerechtfertigt, stellte das Gericht fest. Dass sich Ullmann persönlich bereichert habe, sei allerdings nicht nachzuweisen.

Der Kläger habe im Rahmen der ihm möglichen Verfügungen über das Vermögen der KBV bewusst mehrere Zahlungen mit unzutreffenden Zahlungsbestimmungen in einer Größenordnung von rund. 750.000 Euro an ein Unternehmen angeordnet, hat das Gericht nach der Verhandlung am Montag festgestellt.

Dabei handelt es sich um eine Gesellschaft, die die KBV gemeinsam mit der Apotheker- und Ärztebank im Zusammenhang mit dem Neubau des KBV-Verwaltungsgebäudes im Berlin er Stadtteil Tiergarten gegründet hatte. Ullmann war Mitgeschäftsführer dieser Gesellschaft gewesen. Die KBV hatte ihre Immobilien von dieser Gesellschaft angemietet.

Nach Auffassung des Gerichts erfolgten diese Zahlungen unter Verwendung von hierfür nicht vorgesehenen Haushaltsmitteln der KBV und hatten den Zweck, zwischen der KBV und diesem Unternehmen aufgetretene bilanzielle Diskrepanzen zu beseitigen.

Das Gericht betonte in seiner Mitteilung zum Urteil, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass KBV-Chef Dr. Andreas Köhler von diesen Zahlungen gewusst habe. Darauf berufen könne sich Ullmann jedoch nicht.

Die Berliner Arbeitsrichter sahen zudem weitere von der KBV vorgebrachte Kündigungsgründe als rechtlich zutreffend an. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (af)

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 20. Januar 2014, Az.: 33 Ca 7880/13.

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