Kündigung wegen teurer Hotline-Telefonate

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MAINZ (dpa). Telefoniert ein Arbeitnehmer auf Kosten seiner Dienststelle mit teuren 0900-Hotlines, dann kann ihm auch ohne Zustimmung des Personalrates gekündigt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht in Mainz. Der Beschäftigte, der ebenfalls Mitglied im Personalrat war, hatte über mehrere Monaten von Diensttelefonen 0900­Nummern von Kartenlegern, Astrologen und ähnlichen Diensten angerufen. Mehr als 1500 Euro der Telefonkosten bezahlte er von einem Konto der Behörde. Als der Dienstherr dem Beschäftigten kündigen wollte, verweigerte der Personalrat die Zustimmung. Der Mann sei wegen privater Schicksalsschläge überfordert gewesen und habe deshalb Zuspruch bei den Service-Hotlines gesucht. Dieses Argument ließen die Richter nicht gelten. Das Vertrauensverhältnis sei vollständig zerstört, urteilten die Richter (Az.: 5 K 1390/09.MZ), vor allem, weil der Mann öffentliches Geld veruntreut habe. Das Personalratsmitglied sei auch trotz der geltend gemachten psychischen Ausnahmesituation in der Lage gewesen, sein Verhalten zielstrebig zu steuern und zu verschleiern.

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