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Vergütung

Laborärzte wenden sich gegen Quotierung

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Die Deckelung der laborärztlichen Vergütung gefährdet zunehmend das Wohl der Patienten und den hohen Standard der Labormedizin in Deutschland. Darauf hat der Berufsverband Deutscher Laborärzte in einer Mitteilung hingewiesen.

Zugleich forderte der BDL, die Deckelung und Budgetierung laborärztlicher Leistungen in der GKV "sofort auszusetzen und eine neue Vergütungsordnung auszuarbeiten".

Der BDL wies weiter darauf hin, dass es sich bei der Quotierung von Kostenerstattungen des Kapitels 32 EBM nicht um eine mengensteuernde Maßnahme handle.

BDL: Quotierung rechtswidrig

Denn die Quotierung sei im Bereich der Labormedizin zur Mengensteuerung gänzlich ungeeignet, weil Fachärzte für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie ausschließlich auf Überweisung tätig würden. Sie hätten auf die Menge der an sie überwiesenen Leistungen keinen bestimmenden Einfluss.

Eine Quotierung der Vergütungen und Festpreise für den technisch-analytischen Leistungsteil von überwiesenen Laborleistungen sei daher letztlich keine mengensteuernde Regelung. Denn es werde nicht die Menge der erbrachten Leistungen begrenzt, sondern lediglich die Höhe der Kostenerstattungen reduziert.

Die vorgesehene Quotierung sei folglich rechtswidrig, weil der mit ihr verfolgte Zweck - die Herbeiführung einer Mengenbegrenzung - nicht erreicht werden könne.

Bestrafung für Laborärzte

Die Quotierung sei für Laborärzte sowie für Mikrobiologen und Infektionsepidemiologen unzumutbar, weil sie als Vertragsärzte der Pflicht zur Behandlung der GKV-Versicherten hinsichtlich der von ihnen in ihrer Praxis angebotenen Leistungen unterlägen.

Daraus folge, dass sie verpflichtet seien, die von ihnen nicht steuerbaren Auftragsleistungen der Veranlasser zu erbringen, wenn sie nicht gegen vertragsärztliche Pflichten verstoßen wollen", heißt es weiter.

"Obwohl sie somit keine Handlungsalternative zur Erbringung der an sie überwiesenen, nicht steuerbaren Aufträge haben, werden sie mit einer nur noch quotierten Vergütung "bestraft", so der BDL.

In einem System, in dem jedem Labor unabhängig vom medizinischen Bedarf, etwa einer Influenza-Epidemie, nur ein bestimmtes Honorar zusteht, gehe die dadurch ausgelöste Leistungsausweitung zu Lasten der Laboratorien. (ger)

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