Länder müssen Beratungsstellen finanziell fördern
LEIPZIG (mwo). Schwangerschaftsberatungsstellen haben auch dann Anspruch auf Landesförderung, wenn sie keinen Beratungsschein ausstellen. Denn auch eine solche Beratung gehört zu einem weltanschaulich vielfältigen Angebot, wie es das Schwangerschaftskonfliktgesetz fordere. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt entschieden.