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Lärmender Mieter muss Schadenersatz leisten

BREMEN (eb). Ist ein Mieter so laut, dass andere Bewohner des Hauses deshalb ihre Miete kürzen, muss er dem Vermieter diesen Ausfall ersetzen.

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Das gehe aus einem nun veröffentlichen Urteil des Amtsgerichts Bremen hervor, meldet die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Im verhandelten Fall hätte der Bewohner einer Mietwohnung seine Nachbarn massiv durch ruhestörenden Lärm belästigt. Unter anderem habe er randaliert, Türen zugeknallt und auch in Ruhezeiten extrem laute Musik gehört.

Die anderen Mietparteien kürzten schließlich die Miete um 20 Prozent. Die Vermieterin verklagte den Mieter daraufhin, die von den Mietern einbehaltenen Beträge zu ersetzen.

Mit Erfolg. Die Vermieterin habe Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der entgangenen Mietzahlungen, entschieden die Richter.

Az.: 17 C 105/10

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