Direkt zum Inhaltsbereich

Lärmender Mieter muss Schadenersatz leisten

BREMEN (eb). Ist ein Mieter so laut, dass andere Bewohner des Hauses deshalb ihre Miete kürzen, muss er dem Vermieter diesen Ausfall ersetzen.

Veröffentlicht:

Das gehe aus einem nun veröffentlichen Urteil des Amtsgerichts Bremen hervor, meldet die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Im verhandelten Fall hätte der Bewohner einer Mietwohnung seine Nachbarn massiv durch ruhestörenden Lärm belästigt. Unter anderem habe er randaliert, Türen zugeknallt und auch in Ruhezeiten extrem laute Musik gehört.

Die anderen Mietparteien kürzten schließlich die Miete um 20 Prozent. Die Vermieterin verklagte den Mieter daraufhin, die von den Mietern einbehaltenen Beträge zu ersetzen.

Mit Erfolg. Die Vermieterin habe Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der entgangenen Mietzahlungen, entschieden die Richter.

Az.: 17 C 105/10

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Komplexe Gemengelage

COVID-Prophylaxe 2.0: Das gilt bei der Abrechnung

Anästhesisten: Mindeststandards dürfen nicht nur Empfehlung sein

Nach Tod von Kind: Mehr als 13 Jahre Haft für Narkosearzt

Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leserumfrage

Umfrage zur E-Patientenakte: Alltag statt Aufbruch

Lesetipps