Untersuchungshaft

Land muss für Stiftzahn zahlen

Veröffentlicht:

KÖLN. Untersuchungshäftlinge haben Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen und prothetischer Zahnversorgung durch das Land. Das hat das Sozialgericht Dortmund (SG) in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden.

Die Leitung eines Gefängnisses hatte einem Häftling die Versorgung mit neuen Sehhilfen und den Ersatz eines abgebrochenen Stiftzahnes verweigert. Der Mann verklagte die Stadt Hagen auf Kostenübernahme als Sozialhilfeleistung. Nach dem SG ist aber das Land Nordrhein-Westfalen zuständig.

Der Kläger hat ihm gegenüber nach dem Untersuchungshaftvollzugsgesetz einen Krankenbehandlungsanspruch. Bei länger andauernder Untersuchungshaft umfasst er auch Sehhilfen und zahnprothetische Leistungen. (iss)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Initiative gegen Fachkräftemangel

Warken will Berufsanerkennung ausländischer Ärzte beschleunigen

Eckpunktepapier

Primärarztsystem: AOK setzt auf Teampraxis

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

S2k-Leitlinie der DGRh

Neue Handlungsempfehlungen zur systemischen Sklerose

Hochrisikoerkrankungen im Visier

Die gängigsten Diagnose-Fehler in der Notfallambulanz

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung