Krankenhausreform
Lauterbach setzt auf Grundsatz-Einigung zur Klinikreform bis Sommer
Nach den versöhnlichen Tönen zwischen Bundesminister Lauterbach und Landesminister Laumann beim Ärztetag setzt Ersterer auf einen Kompromiss zur Klinikreform bis Sommer. Aus Bayern kommen dagegen skeptische Signale.
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Geben sich bei der Krankenhausreform als Gegenspieler: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD, r.) und Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU, l.), hier bei einer Pressekonferenz zum Thema im Februar. (Archivbild)
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Berlin. Gesundheitsminister Karl Lauterbach setzt weiter darauf, sich bis zum Sommer mit den Ländern auf Grundzüge für die umstrittene Krankenhausreform zu einigen. Am Dienstag will sich der SPD-Politiker bei einem vertraulichen Kamingespräch mit Ländervertretern treffen, um die aktuell unterschiedlichen Vorstellungen zu diskutieren.
„Wir halten am Zeitplan fest, bis zum Sommer Eckpunkte zu konsentieren“, sagte ein Ministeriumssprecher am Samstag. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe arbeite weiter.
Im Vorfeld des Kamingesprächs äußerte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) die Erwartung, dass von der Bundesregierung Vorschläge kommen, die „realitätsnah, verfassungskonform und praktikabel umsetzbar“ seien. Bisher sehe er „nach wie vor erheblichen Verbesserungsbedarf, gerade auch, was die Finanzierung angeht“.
„Level für die Krankenhausreform nicht notwendig“
Der Minister forderte „eine Abkehr von dem Level-Denken und der starren Zuordnung von Leistungsgruppen zu den Leveln, wie es die Regierungskommission vorgeschlagen habe. „Die Level sind für das Gelingen der Krankenhausreform nicht notwendig, verfassungsrechtlich höchst problematisch und schränken die mit Blick auf die unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten erforderliche Flexibilität der Länder unnötig und inakzeptabel ein“, so der bayerische Gesundheitsminister.
Durch das Festhalten an den starren Leveln könne etlichen Krankenhäusern das wirtschaftliche ‚Aus‘ drohen. „In einem Flächenland wie Bayern wäre dadurch in einigen Regionen die stationäre Versorgung ernsthaft gefährdet“, argumentiert Holetschek.
Geplant sind drei Versorgungsstufen
Mit der Reform sollen Finanzierung und Struktur der Krankenhäuser in Deutschland neu geordnet und gleichzeitig die Qualität verbessert werden. Unter anderem ist eine stärkere Spezialisierung der Kliniken geplant.
Im Kern soll das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden, um Kliniken von ökonomischem Druck zu lösen. Im Blick steht auch, das Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.
Keine Reform ohne Zustimmung der Länder
Die Reform braucht eine Zustimmung der Länder, da diese für die Krankenhausplanung und auch für Investitionen in den Häusern zuständig sind. Die Länder fürchten ein Kliniksterben und haben Bedenken, die Reform führe für Menschen im ländlichen Raum zu längeren Fahrtwegen.
Nach Informationen von der Informationsplattform „The Pioneer“ will Lauterbach die Finanzierung der Kliniken zu Jahresbeginn 2025 umstellen. Zahlungen solle es dann bereits für das Bereitstellen bestimmter Klinik-Leistungen geben. Andere Leistungen sollen jedoch weiter über Fallpauschalen abgerechnet werden. (dpa/eb)