Lebensversicherung haftet für geplatzte Kapitalanlage

KARLSRUHE (mwo). Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat die Rechte geprellter Geldanleger gestärkt. Nach einem vor kurzem veröffentlichten Urteil können Anleger auch beteiligte Lebensversicherer in die Haftung nehmen, wenn die Versicherung nur im Rahmen eines Kapitalanlagemodells vertrieben wird. Im Streitfall sicherte das OLG einem Anleger so über 100.000 Euro.

Veröffentlicht:

Der Mann hatte 2001 das Anlagemodell "Europlan" gezeichnet. Es bestand aus einer kreditfinanzierten Einzahlung in eine Lebensversicherung in Höhe von 75.000 Euro und einem Investmentfonds.

Aus den Erträgen der Versicherung sollten zunächst die Zinsen beglichen, aus denen des Fonds nach 15 Jahren der Kredit komplett auf einen Schlag getilgt werden.

Mit einer Einzahlung in den Fonds von monatlich nur 224 Euro hätte der Anleger dann nach 15 Jahren eine hohe Lebensversicherung als Altersvorsorge haben sollen.

OLG: Völlig falsche Voraussetzungen

Doch die Rechnung ging nicht auf. Die versprochene Rendite der Lebensversicherung von mindestens 8,5 Prozent wurde nie erreicht. Nach den Feststellungen des OLG wurde sie unter völlig falschen Voraussetzungen ermittelt.

Nach dem Karlsruher Urteil muss der Versicherer daher nicht nur der Bank das für die Einzahlung in die Versicherung aufgenommene Darlehen, sondern auch dem Anleger alle in den Fonds eingezahlten Gelder verzinst zurückzahlen.

Az.: 12 U 173/10

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zum „Zuhause-Arzt“

Ein Arzt für Hausbesuche? Eine Überlegung wert!

Skizze eines alternativen Versorgungsmodells

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Skizze eines alternativen Versorgungsmodells

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Interview zu den Empfehlungen

Allgemeinmediziner: „Die 24h-Blutdruckmessung ist nicht besonders praktikabel“

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung