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Verwaltungsrecht

Leipzig urteilt zu Cannabis und BfArM

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LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht will im April entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Schmerzpatienten eine Erlaubnis zum Cannabis-Eigenanbau erhalten müssen.

Das kündigte das Gericht bei seiner Jahrespressekonferenz in Leipzig an. Ebenfalls noch in 2016 verhandelt es über die Frage, ob schwerkranke Menschen einen Anspruch auf Medikamente zur Selbsttötung haben.

Anfang 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Schwerkranken der Eigenanbau von Cannabis zu erlauben ist, wenn es keine Behandlungsalternativen gibt und sie sich die Versorgung mit Medizinal-Cannabis nicht leisten können.

Das Bundesverwaltungsgericht wird nun entscheiden, welche Entscheidungsspielräume das BfArM in solchen Fällen hat.

Im zweiten Fall will ein Ehemann festgestellt wissen, dass das BfArM seiner Frau den Kauf von Natrium-Pentobarbital hätte erlauben müssen. Die deutschen Gerichte hatten ihn nicht für klageberechtigt gehalten.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass die Gerichte die Klage inhaltlich prüfen müssen. (mwo)

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