Finanztipp

Lohnerhöhung ohne Sozialabgaben

Von einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren nicht nur Praxisinhaber finanziell.

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NEU-ISENBURG. Mangel an gutem und qualifizierten Personal, der macht sich längst auch in vielen Arztpraxen bemerkbar. Doch nicht jede Praxis kann es sich ohne Weiteres leisten, in einen Gehaltswettstreit mit der Konkurrenz einzutreten.

Eine Alternative könnte da die betriebliche Altersvorsorge - kurz bAV - sein, erklärt Ralf Raube, Leiter betriebliche Vorsorge beim unabhängigen Finanzberater MLP.

Der Vorteil: "Die arbeitgeberfinanzierte bAV ist steuer- und sozialabgebenfrei", so Raube. Sie wirke zwar wie eine Gehaltserhöhung, Praxisinhaber profitierten aber eben von den niedrigeren Lohnnebenkosten.

Und nicht nur sie, auch die Medizinischen Fachangestellten (MFA) seien von den Abgaben befreit. Daneben besteht für MFA die Möglichkeit, eigene Beiträge direkt aus dem Bruttogehalt für die Altersvorsorge einzubringen.

Hierbei handelt es sich um die sogenannte Entgeltumwandlung. "Diese Umwandlung bezuschusst der Arbeitgeber gemäß Tarifvertrag nochmals mit 20 Prozent, mindestens jedoch mit 10 Euro im Monat", sagt Raube.

"In der Ansparphase sind die Beiträge zur bAV bis zu einer Höhe von vier Prozent der Bemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West steuer- und sozialabgabenfrei." Das entspricht aktuell einem monatlichen Betrag von 232 Euro.

Raube hat noch einen Tipp für Praxisinhaber: "Werden Weihnachtsgeld oder vermögenswirksame Leistungen in eine bAV umgewandelt, fließt aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit bei gleicher Nettozahlung mehr als das Doppelte in die bAV."

Der Tarifvertrag sieht für neue Vereinbarungen zu den vermögenswirksamen Leistungen ab 2015 vor, dass diese für die bAV genutzt werden müssen.Für Praxen gibt es ein spezielles Produkt - die Gesundheitsrente.

Sie wurde nach einer öffentlichen Ausschreibung der beiden Tarifparteien in Sachen MFA-Fragen von der Pro bAV Pensionskasse mit verschiedenen Organisationen des Gesundheitswesens entwickelt. Der Abschluss der seit 2002 auf dem Markt etablierten Gesundheitsrente ist für die Praxen mit keinen Zusatzkosten verbunden. (eb)

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