SARS-CoV-2-Pandemie

Lohnfortzahlung in Corona-Quarantäne: über 150 Millionen Euro erstattet

Bundesweit wurden bisher mindestens 750.000 Anträge auf Entschädigungszahlungen nach behördlich angeordneter Quarantäne gestellt. Die meisten davon in Nordrhein-Westfalen.

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Berlin. Die Bundesländer haben wegen behördlich angeordneter Quarantäne in der Corona-Zeit bislang Verdienstausfälle in insgesamt dreistelliger Millionenhöhe erstattet. Das geht aus einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den zuständigen Ämtern der Länder hervor. Demnach wurden bislang mindestens 150 Millionen Euro an die Antragsteller ausgezahlt.

Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entschädigung, das gilt auch für Beschäftigte in Arztpraxen. Die Entschädigung erhalten sie in den ersten sechs Wochen als Lohnfortzahlung von ihren Arbeitgebern. Diese müssen in Vorleistung gehen und können sich den Betrag anschließend erstatten lassen. Auch Selbstständige oder Beschäftigte, die sich wegen Schulschließungen um ihre Kinder kümmern müssen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung.

Mindestens 750.000 Anträge auf Entschädigungszahlungen wurden bislang bundesweit gestellt - die meisten davon in Nordrhein-Westfalen. Hier forderten Arbeitgeber in etwa 235.000 Fällen Geld zurück, rund 15 Prozent davon wurden bislang bewilligt. Das Land zahlte um die 38 Millionen Euro aus.

Auch in Niedersachsen, Hessen oder Thüringen flossen bis Anfang April jeweils mehr als 20 Millionen Euro an die Antragsteller zurück. In Ländern wie Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg erstatten die zuständigen Ämter hingegen bislang nur einen einstelligen Millionenbetrag. (dpa)

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Kommentare
Burkhardt Winkler 13.04.202119:57 Uhr

Pustekuchen, wer als Arbeitgeber so dämlich war, BGB §616 in den Arbeitsverträgen nicht auszuschließen, schaut in die Röhre. Zumindest in Berlin verweist der Senat auf §616 und verweigert die Erstattung von Quarantänekosten für MFA in der Arztpraxis.

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