MTA-Prüfungsordnung muss neu gestaltet werden
GÖTTINGEN (pid). Die bundesweit geltende Prüfungsordnung für technische Assistenten in der Medizin (MTA) ist rechtswidrig und damit ungültig. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.
GÖTTINGEN (pid). Die bundesweit geltende Prüfungsordnung für technische Assistenten in der Medizin (MTA) ist rechtswidrig und damit ungültig. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.
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