Corona-Eilbeschluss

Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz weiter rechtens

Den Freiheitsrechten steht die staatliche Schutzpflicht gegenüber: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigt die Maskenpflicht.

Veröffentlicht:

Koblenz. Die Länder können weiterhin an der „Maskenpflicht“ festhalten. Solchen Freiheitsbeschränkungen stehe die staatliche „Schutzpflicht für Leben und Gesundheit der Bevölkerung“ gegenüber, betonte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Eilbeschluss.

Die Corona-Pandemie begründe „eine ernstzunehmende Gefahrensituation“. Staatliches Einschreiten sei nicht nur gerechtfertigt, sondern mit Blick auf die im Grundgesetz verankerte Schutzpflicht des Staates weiterhin geboten. „Nach den maßgeblichen Feststellungen des Robert Koch-Instituts handelt es sich immer noch um eine sehr dynamische Situation.“

Dem Land komme „bei der Erfüllung der Schutzpflicht für Leben und Gesundheit der Bevölkerung ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsbereich zu“. Dies gelte auch jetzt für die schrittweisen Lockerungen, so die Richter. (mwo)

Oberverwaltungsgericht Koblenz, Az.: B 10669/20.OVG

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