Direkt zum Inhaltsbereich

Neues Gesetz

Mehr Lohngerechtigkeit – auch in Kliniken?

Ein Auskunftsanspruch auf die Gehaltskriterien soll künftig für gerechtere Lohnstrukturen sorgen. Vor allem Frauen sollen davon profitieren.

Veröffentlicht:

BERLIN. Das geplante neue Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit gibt Frauen nach Darstellung von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig konkrete Mittel zur Durchsetzung ihrer Ansprüche an die Hand. Das reiche bis hin zur Klage vor Gericht, sagte die SPD-Politikerin am Mittwoch im ARD-"Morgenmagazin".

Das Gesetz ist an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen worden. Kern ist nach Ministeriumsangaben die Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen künftig ihren Beschäftigten auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen zudem regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.

Schwesig sagte in der ARD: "Gegen dieses Gesetz gibt es massive Widerstände, weil es geht um einen Tabubruch. Es geht darum durchzusetzen, dass Frauen wirklich den gleichen Lohn bekommen, wenn sie die gleiche oder gleichwertige Arbeit machen, und dass auch die Lohnfindung nicht mehr eine "black box" ist." Es gehe darum zu wissen, ob man genauso gerecht bezahlt werde wie andere."

Gerade in Kliniken ist bekanntlich der Anteil weiblicher Arbeitnehmer – im Arzt wie im Pflegebereich – sehr hoch.

Lesen Sie später mehr an dieser Stelle oder in der APP, wie private Träger von Kliniken mit mehr als 200 Beschäftigten zu diesem Gesetzes stehen. (dpa/run)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Die Impfsaison startet: Wie gehen Sie vor, Dr. Fleischhauer?

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Über eine Million Datensätze

Wie die Menopause Körperprozesse beeinflusst

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie können Ärzte Einsamkeit erkennen und ansprechen, Professor Adli?

Überprüft

5 Mythen übers Impfen im Faktencheck

Lesetipps
Rote Beete Wurzel, rote Beete Würfel, rote Beete Scheiben und rote Beete Saft.

© Daniel Vincek / stock.adobe.com

Fallbericht

Eine fast fatale Gemüse-Überdosis