Unternehmensskandale

Mehr Schutz für Hinweisgeber vor Vergeltung

Die EU-Staaten wollen Mindeststandards schaffen, um Whistleblowern in Firmen zu schützen.

Veröffentlicht:

BRÜSSEL. Whistleblower in Unternehmen, wie sie zum Beispiel den Skandal um mutmaßlich gepanschte Krebsmedikamente in einer Apotheke in Bottrop aufdeckten, sollen nach dem Willen der EU-Staaten besser geschützt werden.

Sie einigten sich am Freitag in Brüssel auf EU-weite Mindeststandards für das Melden von Missständen im eigenen Unternehmen. Diese sollen bei Firmen und Behörden mit mindestens 50 Mitarbeitern künftig in drei Schritten gelten.

Zunächst sollen sich die Whistleblower an Meldestellen im eigenen Unternehmen wenden, ehe sie ähnliche Einrichtungen in staatlichen Behörden nutzen können.

Beide müssen dem Hinweisgeber in der Regel innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung geben. Geschieht dies nicht, kann der Whistleblower sich im dritten Schritt an die Öffentlichkeit – etwa an Journalisten – wenden.

In besonderen Fällen, wenn das öffentliche Interesse gefährdet ist, kann der Hinweisgeber seinen Fall sofort publik machen. Zudem sollen die Whistleblower vor der Vergeltung ihrer Arbeitgeber besser geschützt werden.

Das Gesetz soll nach Ansicht der EU-Staaten etwa bei Verstößen im Bereich der Finanzdienstleistungen, des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes angewendet werden.

Die EU-Kommission hatte die neuen Regeln im April vorgeschlagen, weil die Regeln zum Schutz von Hinweisgebern in der EU bislang uneinheitlich ausfallen.

Die EU-Staaten müssen sich nun noch mit dem Europaparlament einigen. Durch Whistleblowing war auch der Datenskandal um Facebook und Cambridge Analytica aufgeflogen, im Zuge dessen mehrere MedTech-Unternehmen Facebook den Rücken kehrten. (dpa/maw)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Landessozialgericht Stuttgart.

Dauerkopfschmerzen kein Beleg für COVID-Impfschaden

EU-Pharma Agenda: Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Arzneimittelversorgung in der EU: Status und Ausblick aus Sicht der GKV

Kooperation | Eine Kooperation von: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Let‘s talk about...

Tabuthema Sex: Wie spricht man es in der Sprechstunde an?

Blutzuckervariabilität

Wie die Time Below Range das Diabetes-Management verbessert

Vor der Ferienzeit

Beratungsfall Reisemedizin: Worauf es im Patentengespräch ankommt

Lesetipps
Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus