Medizinisches Cannabis

Mehr Sicherheit durch zentrale Regulierung?

Eine Brancheninsiderin plädiert in puncto Medizinalhanf für die Regulierung durch die europäische Behörde EMA.

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Fehlen angemessener Standards für medizinische Cannabisprodukte stellt die Regulierungsbehörden in Europa vor große Herausforderungen. Das findet zumindest Dr. Catherine Jacobson, Klinische Forschungsdirektorin bei Tilray, dem nach eigenen Angaben in der Erforschung und Entwicklung des Medizinalhanfs weltweit führenden, kanadischen Anbieter.

Wie sie gegenüber der "Ärzte Zeitung" erläutert, sei der europäische Regulierungsansatz zu medizinischem Cannabis "insgesamt lobenswert". Jacobson: "Politiker und Regulierungsbehörden akzeptieren medizinische Cannabisprodukte, sofern sie standardisiert sind, eine klar beschriebene Formulierung haben und strengen Qualitätsstandards entsprechen."

Wünschenswert sei aus ihrer Sicht jedoch eine EU-weite Rahmenregulierung, wie sie unter Aufsicht der europäischen Arzneizulassungsbehörde EMA durchaus denkbar wäre. Ein Blick auf Nordamerika offenbare Defizite im Cannabis-Handling, ergänzt sie. So seien 2015 in einer Studie 75 Produkte von Händlern in drei verschiedenen US-Städten getestet worden. Ergebnis: 80 Prozent der Produkte seien falsch ausgezeichnet gewesen. 2016 habe die kanadische Zeitung "The Globe and Mail" Produkte von neun nicht staatlich zugelassenen Händlern in Kanada getestet und herausgefunden, dass 66 Prozent der Produkte schädliche Substanzen enthielten.

Behörden, Gesetzgeber, Mediziner und die Industrie müssen sich nach Jacobsons Ansicht gemeinsam dafür einsetzen, dass die bestmöglichen medizinischen Angebote zur Verfügung stehen. "Die EU kann die Gelegenheit nutzen, hier die Führung zu übernehmen und ihren 500 Millionen Einwohnern eine höhere Lebensqualität zu ermöglichen, indem sie Cannabinoide und medizinische Cannabisprodukte klug und effektiv reguliert, nationale Ansätze zusammenführt und es Regierungen erlaubt, im Sinne der Patientensicherheit und der Verfügbarkeit zu kooperieren", hebt sie hervor. (maw)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

ePA-Plattformen

KI und neue Anbieter sollen die ePA voranbringen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Acalabrutinib: TTNT-Update der AMPLIFY-Studie und RWE-Daten

© jarun011 / stock.adobe.com

Chronische lymphatische Leukämie

Acalabrutinib: TTNT-Update der AMPLIFY-Studie und RWE-Daten

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
PARPi plus ARPi: Nur bei BRCA-Mutation oder auch für Patienten ohne Mutation?

© samunella / stock.adobe.com

Metastasiertes kastrationsresistentes Prostatakarzinom

PARPi plus ARPi: Nur bei BRCA-Mutation oder auch für Patienten ohne Mutation?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
MRT-Bildgebung und Monitoring

© wedmoments.stock / stock.adobe.com

Plexiforme Neurofibrome bei Neurofibromatose Typ 1

MRT-Bildgebung und Monitoring

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: Alexion Pharma Germany GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Nächtlicher Augeninnendruckanstieg

Sind zwei Kopfkissen für Menschen mit Glaukom eines zu viel?

Lesetipps
Eine Frau steht am Empfang einer Praxis und spricht mit einer Praxismitarbeiterin.

© auremar / stock.adobe.com

Hausarzt und Gebietsärztin im Interview

Hausarztvermittlungsfälle: Wo es hakt und wie es besser ginge

Ärztin hält sich den Mund zu

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Beispiele aus der Praxis

Ärztliche Schweigepflicht in der Pädiatrie: Konfliktsituationen aus dem Alltag