Medikationsplan

Mehr Sicherheit in der Arzneitherapie

Über einen Medikationsplan light soll das E-Health-Gesetz nun endlich den Weg für ein sektorübegreifendes Arzneimanagement ebnen. Dabei gilt die "Light-Version" aber nur für eine kurze Übergangsfrist.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Es ist ein Paradebeispiel dafür, wie langsam die Mühlen im Gesundheitswesen - insbesondere in den Selbstverwaltungsorganen - mahlen: Bereits im Jahr 2001 entwickelte die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt aus Anlass der heftigen Wechselwirkungen des Statins Lipobay® mit Fibraten die Idee eines Arzneimittelpasses. Dieser sollte für mehr Sicherheit in der Arzneitherapie sorgen. Daraus wurde das Projekt der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).

Ursprünglich sollte die neue Karte zusammen mit ihrer Datenautobahn, der Telematikinfrastruktur, im Jahr 2006 eingeführt werden. So stand es im 2003 in Kraft getretenen GKV-Modernisierungsgesetz.

Im Jahr 2015 sind die gesetzlich Krankenversicherten zwar bundesweit mit einer Gesundheitskarte ausgestattet. Doch die Karte unterscheidet sich von der alten Versichertenkarte bislang nur durch das zusätzliche Foto.

Vom Arzneipass sind wir noch weit entfernt. Und genau hier versucht Gesundheitsminister Hermann Gröhe nun mit seinem E-Health-Gesetz mehr Tempo zu machen. Aus dem Arzneipass ist im Gesetz ein Medikationsplan geworden, auf den Versicherte, die gleichzeitig drei oder mehr verordnete Arzneimittel anwenden, ab Oktober 2016 einen Anspruch haben. Allerdings zunächst nur auf einen Medikationsplan auf Papier. Was einem digitalen Gesetz eigentlich widerspricht.

Prüfmodule brauchen Zeit

Doch es gibt Gründe für diesen Medikationsplan "light". Er soll der Wegbereiter für die elektronische Version sein, die nach dem Gesetz ab 2019 bundesweit zur Verfügung stehen soll. Zum einen soll damit die Akzeptanz bei den Leistungserbringern erhöht und das Bewusstsein für den Anspruch bei den Patienten gestärkt werden.

Zum anderen soll die stufenweise Einführung (samt elektronischem Prüfverfahren für die Arzneitherapiesicherheit) es den Anbietern und Anwendern von Praxis-, Klinik- und Apotheken-Softwaresystemen ermöglichen, ihre Systeme "rechtzeitig auf eine einrichtungsübergreifend einheitliche Bereitstellung von Medikationsdaten in elektronischer Form" umzustellen. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Fraktion.

Der Papierplan soll dabei die inhaltliche Struktur für die spätere digitale Version vorgeben. Und da die Arzneiprüfmodule direkt ab 2019 laufen sollen, benötigt es eben doch etwas Zeit, auch hier einheitliche Standards zu etablieren.

Mit dem Medikationsplan "light" haben die Patienten aber zumindest schon ein einheitliches Papier in der Hand, das nicht nur Ärzte, sondern auch Pflegekräfte schnell erfassen können. Und sie haben einen strukturierten Plan vorliegen, den auf Wunsch ebenfalls ihr Apotheker mit nicht zu großem Aufwand aktualisieren kann. Das ist mehr, als das Gesundheitswesen bislang bundesweit zu bieten hat.

Symbiose aus den besten Modellen

Sicherlich: Die Technik für ein digitales Arzneikonto, auf das mehrere Ärzte zugreifen können und das direkt Warnhinweise zu Kontraindikationen liefert, gibt es bereits. Doch bislang wurde sie nur in Modellprojekten, also mit einer begrenzten Zahl von Leistungserbringern und Patienten getestet.

So etwa in Nordrhein-Westfalen mit dem Arzneimittelkonto NRW. Rund 1000 Patienten der Altersgruppe 65plus und 35 Haus- und Fachärzte machen mit. Die Patienten können OTC-Präparate via Smartphone-App in das Arzneikonto eintragen.

Eine erste Auswertung auf Basis von Verordnungsdaten der teilnehmenden Ärzte von Dezember 2013 bis August 2014 (Daten von 890 Patienten) zeigte, dass es pro Praxis und Jahr zu fast 500 Meldungen zur Arzneitherapiesicherheit für die eingeschriebenen Patienten kam. Bekannt ist auch die Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN). Hier soll sogar die Wirkstoffverordnung erprobt werden.

Doch der Gesetzgeber will nicht ein Modellvorhaben herauspicken und über alle Ärzte und Apotheken stülpen. Der Medikationsplan soll vielmehr aus den Erfahrungen dieser Projekte lernen und eine Symbiose der besten Bausteine werden.

Bis Ende 2017 soll zwar schon die Technik für den digitalen Medikationsplan auf der Datenautobahn der eGK stehen - gelingt dies nicht, drohen Kassen und KBV übrigens Haushaltskürzungen. Die digitale Variante kann dann aber ein Jahr erprobt und in ihren Funktionen ausgeweitet werden. Ein Plan, der gelingen könnte.

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