Mehrwertsteuer für privaten Hausanteil wird zügig fällig
LUXEMBURG (mwo). Ärzte, die Wohnung und Praxis im gleichen Haus haben, müssen die Mehrwertsteuer für den privat genutzten Teil innerhalb von zehn Jahren aufbringen. Entsprechende Forderungen der Finanzämter sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig.