Keine krankenhausspezifische Gefahr
Sturz von Kliniktoilette: Patient ist laut BSG nicht unfallversichert
Ein halbseitig gelähmte Frau stürzt in der Klinik von der Toilette und bricht sich Knochen. Das Bundessozialgericht hat jetzt entschieden, dass dieses Unglück nicht der gesetzlichen Unfallversicherung unterfällt.