Gesetzgebungsvorhaben des BMG
Was das Gesundheitsministerium plant – und was es liegenlässt
Ressortchefin Nina Warken ist in den kommenden Monaten vor allem mit Krankenhausreform und Pflegegesetzen ihres Vorgängers beschäftigt. Die Vorhabenplanung ihres Ministeriums lässt dennoch einen veränderten Kurs erkennen.
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Erbt mehrere liegengebliebende Gesetzesvorhaben von ihrem Vorgänger: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und Karl Lauterbach (SPD).
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Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) startet mit einer noch überschaubaren Liste von Gesetzgebungsinitiativen in die neue Legislatur. In seiner „Vorhabenplanung“ hat das BMG als erstes Projekt das Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige auf dem Zettel.
Dafür soll unter anderem Distickstoffmonoxid (Lachgas) in eine neue Anlage zum Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) aufgenommen werden. Noch im Juli soll im Bundeskabinett der Gesetzentwurf beschlossen werden, der ein Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbot für Minderjährige vorsieht. Ebenso ist ein Verbot geplant, Lachgas über Automaten und über den Versandhandel an Endverbraucher abzugeben.
Im August möchte das BMG dann einen Wiedergänger aus der vergangenen Legislaturperiode in das Kabinett bringen. Das Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz passierte noch im Dezember vergangenen Jahres – nach dem Bruch der Ampel-Koalition – das Kabinett, wurde aber nicht mehr im Bundestag beraten. Der damalige Entwurf sah im Kern vor, dass Pflegefachpersonen eigenverantwortlich weitergehende Leistungen erbringen dürfen, und zwar auch solche, die bisher ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren.
Pflegeassistenz-Ausbildung erneut auf der Agenda
„Gegebenenfalls“ will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auch das Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung im August in das Kabinett einbringen. Auch hier handelt es sich um ein Vorhaben, das der Diskontinuität durch den Koalitionsbruch anheimgefallen ist. Nach seiner Verabschiedung durch das Scholz-Kabinett im September 2024 wurde das Vorhaben bis zur ersten Bundestagslesung im Dezember vorangetrieben – und blieb dann doch liegen.
Ziel war es, die bislang 27 unterschiedlichen Ausbildungen in 16 Bundesländern durch eine bundeseinheitliche Ausbildung zu ersetzen. Diese sollte grundsätzlich 18 Monate dauern, bei Berufserfahrung war eine Verkürzung auf zwölf Monate geplant. Voraussetzung für die Ausbildung war ein Hauptschulabschluss. Bewerber ohne Schulabschluss sollte die Zulassung ermöglicht werden, wenn eine positive Prognose der Pflegeschule vorlag.
Bei der jüngsten Gesundheitsministerkonferenz in Weimar hatte Warken angekündigt, zeitnah soll die Fortschreibung des Krankenhausversorgungsverbesserungs-Gesetzes (KHVVG) im Bundeskabinett verabschiedet werden – der Vorhabenplan gibt jetzt September als das Ziel an.
ÖGD-Gesetz und Gesundes-Herz-Gesetz fehlen in der Liste
Alle weiteren Restanten aus der zerbrochenen Ampel-Koalition sind gegenwärtig noch nicht terminiert: Zu den elf aufgeführten Gesetzgebungsvorhaben gehört die Notfall- und Rettungsdienstreform, die im vergangenen Oktober nach der ersten Lesung im Bundestag nicht mehr weiter verfolgt wurde. Gleiches gilt für die Reform der Lebendorganspende. Hier soll unter anderem die Überkreuz-Lebendnierenspende im Transplantationsgesetz verankert werden. Über den Kabinettsbeschluss im Juli 2024 und die erstmalige Beratung im Bundesrat im September war dieses Vorhaben nicht hinausgekommen.
Zwei weitere Gesetzesvorhaben sollen neu aufgegriffen oder weiterentwickelt werden: Zum einen die Reform des Berufsgesetzes in der Physiotherapie. Hier war Anfang 2024 ein umstrittener Referentenentwurf bekannt geworden, der eine Teilakademisierung dieser Berufsgruppe verfolgt. Zum anderen soll ein Medizinregistergesetz auf den Weg gebracht werden, das die heterogene Landschaft der medizinischen Register ordnet und deren Anbindung an den Europäischen Gesundheitsdatentraum normiert. Hier waren die Vorbereitungen über ein Eckpunktepapier nicht hinausgekommen.
Interessant ist auch, was sich bis dato nicht in der Vorhabenplanung wiederfindet: Das gilt für das liegengebliebene Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit genauso wie für Karl Lauterbachs Lieblingsvorhaben: das Gesunde-Herz-Gesetz. (fst)