Gesetzesreform
Mietspiegel: Eigentümer üben Kritik
Mieter und Eigentümer müssen künftig Auskunft zu Miethöhe und Wohnungsmerkmalen geben. Verstöße sollen geahndet werden.
Veröffentlicht:Berlin. Der Interessenverband der privaten Haus- und Wohnungseigentümer, Haus und Grund, kritisiert das am Donnerstag im Bundestag verabschiedete Mietspiegelreformgesetz als „unnötig“.
Mieter und Vermieter sind künftig laut Gesetz verpflichtet, für die Erstellung des örtlichen Mietspiegels Auskunft über die Miete und zu verschiedenen Merkmalen der Wohnung zu geben. Verstöße sollen mit einem Bußgeld geahndet werden.
In Städten ab 50.000 Einwohner soll die Erstellung eines Mietspiegels verpflichtend sein. „Die neue, bußgeldbewehrte Auskunftspflicht bei der Erstellung von Mietspiegeln wird für viel Verdruss und Verärgerung sorgen. Sie führt aber sicher nicht zu besseren Ergebnissen“, sagt Haus-und-Grund-Präsident Kai Warnecke. Viele der abgefragten Daten seien weder den Mietern noch den Eigentümern bekannt – vor allem bei älteren Gebäuden. Hier mit einem Bußgeld bei fehlenden oder fehlerhaften Angaben zu drohen, sei gänzlich unangebracht. (kaha)