LSG Stuttgart zu Hautarzt-EBM-Ziffern
Millionen-Rückforderung: Gericht bestätigt Vorgaben für Farbstofflaser-Abrechnungen
Hautärzte müssen bei Farbstofflaser-Behandlungen mit strengen Abrechnungsvorgaben rechnen: Das LSG Baden-Württemberg hat Rückforderungen von über 1,3 Millionen Euro bestätigt und klargestellt, dass die EBM-Ziffern nur einmal je Erkrankung berechenbar sind.


