Der Arzt und das Recht
Mit einer guten Dokumentation auf der sicheren Seite
Es ist unbestreitbar, daß Gesetze und Gerichte Ärzten viele Zwänge, Bindungen und Beschränkungen auferlegen. Die Pflicht zur Dokumentation des Behandlungsgeschehens ist jedoch keine Erfindung von Juristen, sondern besteht in erster Linie aus medizinischen Gründen: Eine Dokumentation, die medizinisch nicht erforderlich ist, ist auch rechtlich nicht erforderlich. Diese Grundlagen geraten leider häufig - bei Juristen und Ärzten - in aktuellen Diskussionen aus dem Blick.