Urteil

Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Die Mitgliedschaft im Fitnessstudio werde auch von gesunden Menschen in Anspruch genommen, um die Gesundheit zu erhalten. Die Beiträge stuft der Bundesfinanzhof deshalb nicht als außergewöhnlich ein.

Veröffentlicht:

München. Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind grundsätzlich keine steuermindernden außergewöhnlichen Belastungen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil klargestellt. Danach scheidet die Steuervergünstigung auch dann aus, wenn die Mitgliedschaft Voraussetzung für die Teilnahme an einem in dem Fitnessstudio angebotenen und ärztlich verordneten Funktionstraining ist.

Im Streitfall hatte die Klägerin von ihrem Arzt Wassergymnastik verordnet bekommen. Sie wählte das Angebot eines Reha-Vereins, der die Kurse in einem für sie verkehrsgünstig gelegenen Fitnessstudio anbot. Voraussetzung war allerdings, dass sie in dem Reha-Verein und auch in dem Fitnessstudio Mitglied wird.

Die Krankenkasse bezahlte nur das Funktionstraining selbst. Die Mitgliedsbeiträge trug die Frau daher bei ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen ein. Das Finanzamt akzeptierte dies für den Reha-Verein, nicht aber beim Fitnessstudio.

Zu Recht, wie nun der BFH entschied. „Denn das mit der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio einhergehende Leistungsangebot wird auch von gesunden Menschen in Anspruch genommen, um die Gesundheit zu erhalten, das Wohlbefinden zu steigern oder die Freizeit sinnvoll zu gestalten.“ Die Ausgaben für den Mitgliedsbeitrag des Fitnessstudios seien daher nicht „außergewöhnlich“. Auch die Klägerin habe die weiteren Angebote des Studios nutzen können. Anders als gesetzlich gefordert seien die Kosten hierfür auch nicht „zwangsläufig entstanden“. Denn von anderen Veranstaltern habe es auch Kursangebote gegeben, die nicht an die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio gekoppelt waren. (mwo)

Urteil des Bundesfinanzhofs: Az.: VI R 1/23

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Drei Jahre nach Kriegsbeginn

Ukraine: Sicherheit im Donnerklang

Unsere Umfrage zur Bundestagswahl

Die kuriosen und skurrilen Wünsche aus der Ärzteschaft

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Lesetipps
Symbolbild ePA

© Christian Ohde/Chromorange/picture alliance

Umgang mit der elektronischen Patientenakte

Jurist zur ePA: Es drohen keine grundsätzlich neuen Pflichten und Risiken