Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil

Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Die Mitgliedschaft im Fitnessstudio werde auch von gesunden Menschen in Anspruch genommen, um die Gesundheit zu erhalten. Die Beiträge stuft der Bundesfinanzhof deshalb nicht als außergewöhnlich ein.

Veröffentlicht:

München. Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind grundsätzlich keine steuermindernden außergewöhnlichen Belastungen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil klargestellt. Danach scheidet die Steuervergünstigung auch dann aus, wenn die Mitgliedschaft Voraussetzung für die Teilnahme an einem in dem Fitnessstudio angebotenen und ärztlich verordneten Funktionstraining ist.

Im Streitfall hatte die Klägerin von ihrem Arzt Wassergymnastik verordnet bekommen. Sie wählte das Angebot eines Reha-Vereins, der die Kurse in einem für sie verkehrsgünstig gelegenen Fitnessstudio anbot. Voraussetzung war allerdings, dass sie in dem Reha-Verein und auch in dem Fitnessstudio Mitglied wird.

Die Krankenkasse bezahlte nur das Funktionstraining selbst. Die Mitgliedsbeiträge trug die Frau daher bei ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen ein. Das Finanzamt akzeptierte dies für den Reha-Verein, nicht aber beim Fitnessstudio.

Zu Recht, wie nun der BFH entschied. „Denn das mit der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio einhergehende Leistungsangebot wird auch von gesunden Menschen in Anspruch genommen, um die Gesundheit zu erhalten, das Wohlbefinden zu steigern oder die Freizeit sinnvoll zu gestalten.“ Die Ausgaben für den Mitgliedsbeitrag des Fitnessstudios seien daher nicht „außergewöhnlich“. Auch die Klägerin habe die weiteren Angebote des Studios nutzen können. Anders als gesetzlich gefordert seien die Kosten hierfür auch nicht „zwangsläufig entstanden“. Denn von anderen Veranstaltern habe es auch Kursangebote gegeben, die nicht an die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio gekoppelt waren. (mwo)

Urteil des Bundesfinanzhofs: Az.: VI R 1/23

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgericht

Urteil: Krankenkasse muss keine Skiprothese bezahlen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps von hausärztlichen Anwendern

Wenn Kollege KI in der Arztpraxis „assistiert“

Mehr als nur Laufen

Gehtraining bei pAVK: Wie Hausärzte unterstützen können

Lesetipps
Hausarzt Florian Vorderwülbecke mit seiner Tasche

© Vincenz Vorderwülbecke

Auf Haus- und Heimbesuch

Die perfekte Hausbesuchstasche: Worauf Sie beim Packen achten können

Eine ältere Frau im Rollstuhl fasst sich mit der Hand an den Kopf. Eine Pflegerin sitzt daneben und kümmert sich.

© buritora / stock.adobe.com

Hirngesundheit

Diese Auswirkungen hat Hitze auf Menschen mit neurologischen Erkrankungen