Mitversicherung möglich trotz hoher Abfindung
KASSEL (mwo). Eine Abfindung des früheren Arbeitgebers steht in der gesetzlichen Krankenversicherung der kostenlosen Familienversicherung des Ehepartners nicht entgegen. Wie das Bundessozialgericht (BSG) entschied, gilt dies zumindest dann, wenn die Abfindung auf einen Schlag ausgezahlt wird.