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Mobilfunkanbieter muss Kostenrisiko ausweisen

BERLIN (dpa). Ein Mobilfunkanbieter muss Kunden bei einem Prepaid-Vertrag mit automatischer Aufladung auf das Risiko hoher Kosten hinweisen.

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Das Berliner Kammergericht bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts. Dieses hatte die Klage eines Anbieters zurück gewiesen, der Telefongebühren von 14.698 Euro verlangte.

Dem Kunden wurden auf dem Prepaid-Konto nach Verbrauch der Vorauszahlung immer wieder zehn Euro gutgeschrieben.

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