Direkt zum Inhaltsbereich

Mobilfunkanbieter muss Kostenrisiko ausweisen

BERLIN (dpa). Ein Mobilfunkanbieter muss Kunden bei einem Prepaid-Vertrag mit automatischer Aufladung auf das Risiko hoher Kosten hinweisen.

Veröffentlicht:

Das Berliner Kammergericht bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts. Dieses hatte die Klage eines Anbieters zurück gewiesen, der Telefongebühren von 14.698 Euro verlangte.

Dem Kunden wurden auf dem Prepaid-Konto nach Verbrauch der Vorauszahlung immer wieder zehn Euro gutgeschrieben.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitlinie der Europäischen Gesellschaft für Urologie

Neue Klassifikation von Harnwegsinfektionen räumt mit Missverständnissen auf

Sechs Monate längeres Gesamtüberleben

Daraxonrasib beim Pankreaskarzinom: Besser als die Chemotherapie?

Lesetipps
Ein Säugling liegt auf dem Rücken auf einem Bett. Die Hände der Mutter streichen sachte über den Bauch des Kindes.

© Aurora Aesthetics / Generated with AI / Stock.adobe.com

Funktionelle gastrointestinale Störungen

Säuglingskoliken: Wie viel Schreien ist normal?

Füße mit Lymphödem

© [M]_Dr. P. Marazzi / Science Photo Library

Ödem ist nicht gleich Ödem

Lymphödem versus Lipödem: Tipps für Diagnostik und Therapie