Revision

Mollath scheitert in Karlsruhe

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KARLSRUHE. Gustl Mollath ist mit der Revision gegen seinen Freispruch vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Der BGH verwarf das Rechtsmittel des 59-Jährigen als unzulässig. Mollath erleide durch das Urteil des Landgerichts Regensburg keinen unmittelbaren Nachteil.

Das Landgericht hatte Mollath im Sommer 2014 im Wiederaufnahmeverfahren vom Vorwurf der Körperverletzung seiner früheren Ehefrau freigesprochen.

Das Gericht war allerdings zu der Überzeugung gelangt, dass Mollath seine Frau misshandelt habe, konnte aber seine Schuldunfähigkeit nicht ausschließen.

Diesen Vorwurf wollte Mollath nicht auf sich sitzen lassen. Laut BGH reicht es jedoch nicht aus, wenn ein Angeklagter durch Urteilsgründe in irgendeiner Weise belastet ist. Ein Urteil müsse schon einen "unmittelbaren Nachteil" enthalten.

Mollath war erstmals 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden, wurde aber wegen angeblicher Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen.

Dort saß er seiner Ansicht nach zu Unrecht. Jahrelang kämpfte er um Wiederaufnahme seines Verfahrens. (dpa)

Az.: 1 StR 56/15

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