NAV zweifelt Rechtmäßigkeit der E-Card an
NEU-ISENBURG (all). Auch nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zur E-Card betont der NAV-Virchow-Bund, daß die Rechtmäßigkeit der elektronischen Gesundheitskarte noch nicht geklärt sei.
NEU-ISENBURG (all). Auch nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zur E-Card betont der NAV-Virchow-Bund, daß die Rechtmäßigkeit der elektronischen Gesundheitskarte noch nicht geklärt sei.
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