Nachbar muss Blicke aus Pflegeheim dulden
KARLSRUHE (pei). Wer ein Haus in direkter Nachbarschaft zu einem Pflegeheim kauft, kann nicht hinterher verlangen, für davon ausgehende Beeinträchtigungen entschädigt zu werden. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt klargestellt.