Direkt zum Inhaltsbereich

Nachschlag aus gekündigten Verträgen

Veröffentlicht:

STUTTGART (eb). Kunden, die einen Allianz Lebensversicherungsvertrag gekündigt haben, können laut der Verbraucherzentrale Hamburg eventuell eine Nachzahlung fordern. Denn das Landgericht Stuttgart habe jetzt entschieden, dass die in den Verträgen verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug intransparent und damit unwirksam seien.

Az.: 20 O 87/10

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Was wir aus unseren Fehlern gelernt haben

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Wie sich nachhaltige Geldanlage verändert hat

Praxiswissen Geldanlage

Anpassung des Portfolios: Warum weniger oft mehr ist

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

Schmerzen bei Demenz-Patienten: Welche Fallstricke lauern in der Diagnostik?

Start-up

Kryokonservierung: Der Traum vom ewigen Leben

Lesetipps
Nahaufnahme einer Zecke

© Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Nahrungsmittelallergien

Seltsame Anaphylaxien: Ein Fall für Detektive