Nahrungsergänzung wird per Rezept nicht zu Arznei
STUTTGART (bü). Der auf einer Verordnung platzierte Vermerk, "Rezepturarzneimittel dient der Heilung, nicht der Nahrungsergänzung", macht das verschriebene Mittel nicht zur Arznei, so das Verwaltungsgericht Stuttgart. Die Einschätzung, ob es sich um ein Arzneimittel handelt, hängt weder von der konkreten Behandlung noch von der Menge ab.
VwG Stuttgart, 17 K 126/07




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


