Urteil

"Natürliches Mineralwasser" muss nicht absolut rein sein

Baden-Württemberg wollte fünf Mineralquellen die Zulassung verweigern. Der Verwaltungsgerichtshof wertet die Nichtzulassung als Verstoß gegen die Berufsfreiheit.

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MANNHEIM. Ein "natürliches Mineralwasser" muss nicht absolut rein sein - das Gebot "ursprünglicher Reinheit" der bundesweiten Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) "fordert keine absolute Abwesenheit von Schadstoffen", entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH).

Damit unterlag das Land Baden-Württemberg, das fünf Mineralquellen die Zulassung verweigern wollte, weil dort Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen worden waren.

Weil diese aber nicht gesundheitsschädlich sind und es in der Mineralwasserverordnung keine Grenzwerte gibt, erkannte der VGH in einer Mitteilung vom Donnerstag in der Nichtzulassung einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit. (dpa)

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