Urteil Sozialgericht Hannover
Neben Berufsunfähigkeitsrente des Versorgungswerks gibt es kein Krankengeld
Die Berufsunfähigkeitsrente des Versorgungswerks ist mit der Erwerbsminderungsrente verwandt. Für Ärzte und Ärztinnen, die freiwillig GKV-versichert sind, bedeutet das: Krankengeld bekommen sie nicht auch noch.


