Nebenkostenvorauszahlung muß nicht exakt kalkuliert sein
KARLSRUHE (bü). Für Aufregung hat der Bundesgerichtshof mit einer aktuellen Entscheidung gesorgt. Vermieter machen sich nicht schadenersatzpflichtig, wenn sie bei Beginn eines Mietverhältnisses die Betriebskostenvorauszahlung nicht realistisch festsetzen und dadurch Nachzahlungen von mehr als 100 Prozent der Ursprungssumme herauskommen.