Abrechnung

Neue EBM-Ziffern für feuchte AMD

Ab heute können Ärzte neue EBM-Ziffern für die Behandlung von Patienten mit feuchter altersbedingter Makuladegeneration ansetzen.

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NEU-ISENBURG. Über die EBM-Ziffern 31371, 31372 und 31.73 lässt sich ab sofort die intravitreale Medikamenteneingabe bei Patienten mit feuchter altersbedingter Makuladegeneration abrechnen. Zudem trat zum 1. Oktober die zugehörige Vereinbarung zur Qualitätssicherung in Kraft.

Darin sind beispielsweise Anforderungen an die fachlichen, apparativ-technischen und hygienischen Vorraussetzungen in der Praxis definiert.

Die Vereinbarung legt zudem fest, dass Vertragsärzte eine Genehmigung ihrer KV benötigen und was bei ihrem Antrag nachzuweisen ist.

Wie die KBV berichtet, muss der Arzt unter anderem die Gebietsbezeichnung "Augenheilkunde" führen und mindestens 250 Fluoreszenzangiographien am Augenhintergrund selbständig unter Anleitung ausgewertet haben. Die Vergütung der Leistungen erfolgt laut KBV extrabudgetär.

Der Aufnahme der Ziffern in den EBM vorausgegangen sind viele Beschwerden von Patienten beim Bundesversicherungsamt. Ihnen wurde damals häufig nur ein Teil der Behandlungskosten von den Kassen erstattet, wie die Behörde 2012 in ihrem Jahresbericht feststellte. (mh)

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