Neue Grenzen für den Wechsel in die PKV

In 2010 steigt wieder die Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung. Das macht nicht nur die Versicherungsbeiträge für Gutverdiener und Arbeitgeber teurer. Auch der Eintritt in die PKV wird so erschwert.

Von Wolfgang Büser Veröffentlicht:
Unter 49 950 Euro Brutto im Jahr gibt es keine Möglichkeit, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu kommen.

Unter 49 950 Euro Brutto im Jahr gibt es keine Möglichkeit, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu kommen.

© Foto: cruffpicswww.fotolia.de

Ab Januar 2010 wird, wie stets zum Jahreswechsel, die Sozialversicherung teurer. Zwar sieht es so aus, als ob die Beitragssätze gleich bleiben, jedoch wird die so genannte Bemessungsgrenze (wir berichteten kurz), aus der sich die Höchstbeiträge zu den vier Sozialversicherungszweigen ergeben, angehoben. Und so erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze in 2010:

  • Renten- und Arbeitslosenversicherung: im Westen von 5400 Euro auf 5500 Euro im Monat, im Osten von 4550 Euro auf 4650 Euro
  • Kranken- und Pflegeversicherung: bundeseinheitlich von 3675 Euro auf 3750 Euro im Monat.
  • Der Beitragssatz in der Rentenversicherung wird wie bisher 19,9 Prozent betragen, der zur Arbeitslosenversicherung ebenfalls unverändert 2,8 Prozent. In der Krankenversicherung gilt für alle Kassen ein Beitragssatz von 14,9 Prozent (14 Prozent teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer/Rentenversicherung und Rentner; 0,9 Prozent tragen allein die Arbeitnehmer/Rentner). In der Pflegeversicherung gibt es zwei Beitragssätze: Im "Normalfall" beträgt er weiter 1,95 Prozent (den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen); "Kinderlose" müssen 0,25 Prozent zusätzlich zahlen. Rentner zahlen den Gesamtbeitrag in Höhe von 1,95 beziehungsweise 2,20 Prozent der Rente allein.
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