Bundessozialgericht
Neue Klinikaufnahme innerhalb von 24 Stunden? Dann ist das eine Verlegung
Wird ein Patient nach Klinikaufenthalt binnen 24 Stunden in ein anderes Krankenhaus aufgenommen, handelt es sich immer um eine Verlegung – mit allen Konsequenzen für die Abrechnung, so das BSG.