Neuer Bescheid ist nicht immer ein Gewinn
KASSEL (mwo). Niedergelassene Ärzte, die vor Gericht einen neuen Bescheid in einem Regress erstreiten, haben damit noch nicht gewonnen. Vielmehr sollten sie genau die Gründe und Maßgaben ansehen, die dem zugrunde liegen, wie ein kürzlich bekannt gegebenes Urteil des Vertragsarztsenats beim Bundessozialgericht in Kassel zeigt.