EU-Richtlinie

Neues Gesetz soll Sparer besser vor Verlusten schützen

Die Einlagensicherung wird EU-weit harmonisiert. Das schafft auch kürzere Rückzahlungsfristen für Sparvermögen.

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BERLIN. Sparer in Deutschland sollen künftig noch besser vor dem Verlust ihres Ersparten geschützt werden. Dazu hat das Bundeskabinett noch am 19. November das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Einlagensicherungssysteme beschlossen (wie kurz berichtet).

Damit müssen in Zukunft alle Banken einem Einlagensicherungssystem angehören, berichtet das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Über dieses Sicherungssystem sollen Sparer im Bedarfsfall einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen von regulär bis 100.000 Euro haben.

Auch die Sicherungssysteme der Sparkassen- und Giroverbände (DSGV) oder des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) - die in der Regel sogar einen höheren Schutz bieten - könnten sich künftig als gesetzliche Einlagensicherungssysteme anerkennen lassen, so das BMF.

Für besonders schutzbedürftige Einlagen soll mit dem neuen Gesetz zudem ein erhöhter Schutzumfang von bis zu 500.000 Euro bei einer Bank bestehen. Das gilt etwa für Einlagen, die aus dem Verkauf einer Privatimmobile resultieren oder aufgrund sozialrechtlicher Ansprüche ausgezahlt werden. Der Schutz besteht allerdings nur für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach Einzahlung.

Wichtig für Sparer ist aber vor allem, dass sie - im Krisenfall beziehungsweise Schadensfall - künftig einen Anspruch auf Rückzahlung ihres Sparvermögens innerhalb von sieben statt der bisher geltenden 20 Arbeitstage haben.

Die Ansprüche verjähren allerdings auch weiterhin nach fünf Jahren. Der einzelne Anleger soll in Zukunft laut dem Gesetzestext aber besser über die Einlagensicherung informiert werden.

Ebenfalls verbessert wird die finanzielle Ausstattung der Einlagensicherungssysteme: Sie haben innerhalb von zehn Jahren ein Mindestvermögen in Höhe von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen anzusparen.

In Kraft treten könnten die Neuregelungen schon im Juli 2015. Denn wie das BMF berichtet, sei die neue Einlagensicherungsrichtlinie (Deposit Guarantee Schemes Directive - DGSD) bis zum 3. Juli 2015 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung arbeite zurzeit an der fristgerechten Umsetzung. (reh)

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