Direkt zum Inhaltsbereich

Der Konkrete Fall

Neues Kennzeichen ab 1. März für E-Bikes nötig?

Für Kleinkrafträder sind jedes Jahr zum 1. März neue Versicherungskennzeichen zu besorgen. Gilt das auch für E-Bikes?

Veröffentlicht:

Frage: Mopeds und Mofas brauchen zum 1. März 2018 ein neues Versicherungskennzeichen. Das alte verliert seine Gültigkeit. Ich habe gehört, dass diese Regelung auch für Elektrofahrräder gilt. Stimmt das?

Antwort: Ja. Auch Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 Stundenkilometer brauchen speziellen Haftpflichtschutz und damit eine Versicherungsplakette. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Halter von Kleinkrafträdern wie Mofas und Mopeds, aber auch Elektrofahrrädern, Segways, Quads, E-Rollern und motorisierten Krankenfahrstühlen müssen sich deswegen seit 1. März 2018 um eine neue Plakette mit blauer Schrift kümmern, damit sie weiter Versicherungsschutz haben. "Wer dennoch mit dem alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar", teilt der Verband mit. Bei einem selbst verschuldeten Unfall mit einem unversicherten Fahrzeug muss der Fahrer dann alle Kosten aus eigener Tasche bezahlen.

Mofa-, Moped- und Elektrofahrradfahrer erhalten das neue Versicherungskennzeichen in der nächstgelegenen Geschäftsstelle ihres Versicherers und bei einigen Banken, Sparkassen und Automobilclubs. Anders als bei Pkw müssen Kleinkrafträder und ähnliche Fahrzeuge nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden, damit sie auf öffentlichen Straßen unterwegs sein dürfen. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen sind ausreichend. Die Farbe dieser bis jeweils Ende Februar gültigen Plaketten ändert sich im Jahresturnus zwischen schwarz, blau und grün. Dadurch soll auf den ersten Blick erkennbar sein, ob ein Fahrzeug mit aktuellem Versicherungsschutz unterwegs ist oder nicht. (acg)

Haben Sie Fragen zu Versicherungen? Wir greifen Ihre Frage auf. Melden Sie sich bei uns!

Ärzte Zeitung

Postfach 21 31

63243 Neu-Isenburg

Fax: 0 61 02/50 62 66

wi@springer.com

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geförderte private Absicherung

Altersvorsorgedepot: Nichts überstürzen!

Mit Blick für Risiken und Möglichkeiten

So bauen Sie ein stabiles Vermögen auf

Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Wann zählt die FSME-Impfung bei der Vorhaltepauschale mit?

Lesetipps
Ehrenamtliches Engagement beeindrucke sie nicht nur, „es berührt mich“, erklärte die einstige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt.

© David Vogt

Springer Medizin Gala

Preisträger des Springer Medizin Charity Awards feierlich gekürt

Bei der Springer Medizin Gala wurden die Preisträger des Galenus-von-Pergamon-Preises und des Charity Awards gekürt.

© Marc-Steffen Unger

Preisträger gekürt

Das sind die Gewinner des Galenus-von-Pergamon-Preises 2026