Ärztliche Gutachter

Neuregelung nicht nötig

Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, Gutachter gesetzlich zu verpflichten, mögliche Interessenkonflikte offenzulegen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Bundesregierung hält es derzeit nicht für nötig, die in der Zivilprozessordnung geregelte Sachverständigenauswahl zu reformieren. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage mehrerer Bundestagsabgeordneter sowie der Fraktion "Die Linke" hervor.

Die 34 Punkte umfassende Anfrage galt vor allem medizinischen Gutachten. Die Abgeordneten verwiesen auf die einschlägige Berichterstattung, wonach immer wieder der Verdacht aufkeime, medizinische Experten würden - etwa in Arzthaftungsprozessen oder Streitigkeiten zur Berufsunfähigkeit - Gefälligkeitsgutachten abgeben.

Insbesondere wollten die Abgeordneten wissen, inwieweit lukrative außergerichtliche Gutachtertätigkeiten im Auftrag von Assekuranzen zu Interessenkonflikten führen, beziehungsweise die Chancengleichheit vor Gericht für klagende Privatpersonen gefährden.

Dem entgegnete die Bundesregierung, ihr seien keine Fälle bekannt, in denen gerichtlich bestellte Gutachter nicht unabhängig, sondern zum Vorteil einer Versicherung vorgetragen hätten und deshalb nicht mehr bestellt würden. Auch der Bundesärztekammer lägen dazu keine Erkenntnisse vor.

Eine Pflicht zur Offenlegung außergerichtlicher Gutachtertätigkeiten lehnt die Regierung implizit ab. Es sei Sache eines bestellten Sachverständigen "aus eigener Veranlassung" dem Gericht einen möglichen Interessenkonflikt mitzuteilen. Im Übrigen obliege die "Überprüfung, ob es Interessenkonflikte gibt, auch den Parteien selbst". (cw)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Innovation in Studienendpunkten – Studienendpunkte für Innovationen

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda

Neues Teilhabegesetz geht an den Start

So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei

Influencer-Marketing für Nahrungsergänzungsmittel

foodwatch beklagt „wilden Westen der Gesundheitswerbung“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neues Teilhabegesetz geht an den Start

So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei

Lesetipps
Junger Mann mit Schmerzen im unteren Rückenbereich.

© anut21ng Stock / stock.adobe.com

Chronisches Kreuzweh

Studie: Rauchen lässt den Rücken schmerzen

Lungenkrebs so früh wie möglich erkennen und damit die Heilungschancen erhöhen helfen soll das neue Früherkennungsprogramm, das der G-BA beschlossen hat.

© Sascha Steinach / ZB / picture alliance

Beschluss des G-BA

Lungenkrebs-Screening wird Kassenleistung

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung