Ärztliche Gutachter

Neuregelung nicht nötig

Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, Gutachter gesetzlich zu verpflichten, mögliche Interessenkonflikte offenzulegen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Bundesregierung hält es derzeit nicht für nötig, die in der Zivilprozessordnung geregelte Sachverständigenauswahl zu reformieren. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage mehrerer Bundestagsabgeordneter sowie der Fraktion "Die Linke" hervor.

Die 34 Punkte umfassende Anfrage galt vor allem medizinischen Gutachten. Die Abgeordneten verwiesen auf die einschlägige Berichterstattung, wonach immer wieder der Verdacht aufkeime, medizinische Experten würden - etwa in Arzthaftungsprozessen oder Streitigkeiten zur Berufsunfähigkeit - Gefälligkeitsgutachten abgeben.

Insbesondere wollten die Abgeordneten wissen, inwieweit lukrative außergerichtliche Gutachtertätigkeiten im Auftrag von Assekuranzen zu Interessenkonflikten führen, beziehungsweise die Chancengleichheit vor Gericht für klagende Privatpersonen gefährden.

Dem entgegnete die Bundesregierung, ihr seien keine Fälle bekannt, in denen gerichtlich bestellte Gutachter nicht unabhängig, sondern zum Vorteil einer Versicherung vorgetragen hätten und deshalb nicht mehr bestellt würden. Auch der Bundesärztekammer lägen dazu keine Erkenntnisse vor.

Eine Pflicht zur Offenlegung außergerichtlicher Gutachtertätigkeiten lehnt die Regierung implizit ab. Es sei Sache eines bestellten Sachverständigen "aus eigener Veranlassung" dem Gericht einen möglichen Interessenkonflikt mitzuteilen. Im Übrigen obliege die "Überprüfung, ob es Interessenkonflikte gibt, auch den Parteien selbst". (cw)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Brandbrief

ABDA appelliert an Habeck, höhere Skonti zu erlauben

Landessozialgericht

Hohe Hürden für Corona-Infektion als Arbeitsunfall

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden