Nicht alle Überstunden müssen vergütet werden

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MAINZ (dpa). Ein Arbeitgeber muss einem Mitarbeiter Überstunden nur bezahlen, wenn er sie angeordnet oder nachträglich gebilligt hat. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor. Ein Anspruch auf Bezahlung kann aber ausnahmsweise auch dann bestehen, wenn der Arbeitnehmer nachvollziehbar darlegt, dass die Überstunden notwendig waren, um das Arbeitspensum zu schaffen (Az.: 6 Sa 390/08).

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