Der Konkrete Fall

Nicht alle Versicherer schließen Hilfseinsätze ein

Ärzte, die nach Naturkatastrophen an Hilfseinsätzen teilnehmen wollen, sollten prüfen, ob ihre Berufshaftpflichtpolice dieses Engagement abdeckt.

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Frage: Ich möchte nach Naturkatastrophen bei der medizinischen Versorgung der Verletzten helfen. Brauche ich dazu einen zusätzlichen Versicherungsschutz?

Antwort: Ärzte, die sich als freiwillige Helfer an der medizinischen Versorgung von Katastrophenopfern beteiligen möchten, sollten sich erkundigen, ob ihre Berufshaftpflichtversicherung auch ehrenamtliche ärztliche Tätigkeiten einschließt. Das ist nicht bei allen Anbietern der Fall. So schließt zum Beispiel die Gothaer ehrenamtliches Engagement vom Schutz ihrer Berufshaftpflichtpolice aus. "Ehrenamtliche Tätigkeiten sind als privates Engagement zu verstehen und deshalb nicht in die Versicherung eingeschlossen", erklärt Martina Faßbender, Sprecherin des Unternehmens. Einige Versicherer wie HDI-Gerling bieten Erweiterungen an, die befristete ehrenamtliche Auslandsaufenthalte decken.

Die Berufshaftpflichtversicherung der Deutschen Ärzte Versicherung dagegen schließt weltweites ehrenamtliches Engagement ein.

"Ehrenamtlich in der Katastrophenhilfe engagierte Ärzte sollten sich grundsätzlich auch bei der Trägerorganisation über den durch sie bestehenden Versicherungsschutz informieren", rät Hajo Köster vom Bund der Versicherten. Denn viele große Hilfsorganisationen versichern ihre Ehrenamtlichen für die Dauer des Einsatzes in vollem Umfang. Sofern Ärzte sich unentgeltlich und freiwillig in einer gemeinnützigen Organisation engagieren, sind sie darüber hinaus durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Der Schutz besteht im In- und Ausland für Unfälle, die sich während der ehrenamtlichen Tätigkeit und der An- und Rückfahrt ereignen. (lks)

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