Kommentar zu Selektivverträgen

Nicht alles geht mehr

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:

Selektivverträge sollen Wettbewerb ins Gesundheitswesen bringen. Deshalb lässt es aufhorchen, wenn das Bundeskartellamt bei solchen Verträgen eine Wettbewerbsbeschränkung kritisiert, wie nun in Brandenburg bei den Augenarztverträgen der AOK Nordost.

Es hält das Kriterium "Vertragsarztsitz im Versorgungsbezirk" für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung. Wettbewerb im Gesundheitswesen gehorcht anderen Gesetzen als in der freien Wirtschaft.

Während dort möglichst viele Anbieter Wettbewerb erst ermöglichen, haben die Selektivverträge in der ambulanten Versorgung - wie schon der Name sagt - zum Ziel, Anbieter anhand bestimmter Kriterien auszuwählen. In der Wahl ihrer Kriterien waren die Vertragspartner bislang relativ frei. Diese Freiheiten beschränkt das Kartellamt nun.

Die Relevanz der Entscheidung für die Versorgungspraxis ist vorerst eng beschränkt. Nur ein einzelner Augenarzt aus Berlin mit Tätigkeit in einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft in Brandenburg hat damit Zugang zu den Verträgen erhalten.

Doch setzen die Wettbewerbswächter mit ihrer Entscheidung ein starkes Signal - gegen den von der KBV wiederholt beklagten "Wildwuchs" bei Selektivverträgen und für Wettbewerbskontrolle im Gesundheitswesen.

Lesen Sie dazu auch: Selektivverträge: Teilnahme hängt nicht an Vertragsarztsitz

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
In New Orleans findet in diesem Jahr die Jahrestagung des American College of Cardiology (ACC) statt.

© aceshot/stock.adobe.com

New Orleans

Herzkongress ACC 2026: Das sind die wichtigen neuen Studien

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram