Prozess gegen Patientenmörder

Nils H. war "reanimationsgeil"

Veröffentlicht:

OLDENBURG. Eine frühere Krankenpflegerin hat den Patientenmörder Niels H. als freundlichen und sehr hilfsbereiten Kollegen in Erinnerung. In einer Nachtschicht mit ihm habe es jedoch eine auffällige Häufung von Reanimationen im Oldenburger Klinikum gegeben, sagte die Zeugin am Mittwoch vor dem Landgericht.

„Wir hatten in dieser Nacht sechs Reanimationen, es war grauenvoll“, sagte die 54-Jährige im Prozess gegen den Ex-Pfleger. „Hier spukt es wohl, wir mussten fast von einem Zimmer zum anderen rennen“, erinnerte sich die Zeugin.

H. sei als „reanimationsgeil“ bekannt gewesen, Kollegen hätten ihn auch als „Sensen-H.“ bezeichnet. Der bereits zu lebenslanger Haft Verurteilte steht seit Oktober 2018 erneut vor Gericht und muss sich wegen 100 Morden in den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst verantworten. Er soll seinen Opfern nicht angeordnete Medikamente gespritzt haben, um die Patienten zu reanimieren. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Verfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Wie kann man Impfskeptiker überzeugen?

Lesetipps
Eine Kinderärztin hält im Rahmen einer Kinderimpfung gegen Meningokokken eine Spritze

© Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Neuerungen der STIKO-Impfempfehlungen

Meningokokken: Warum gerade Jugendliche geimpft werden sollten

Eine Ärztin führt eine körperliche Untersuchung bei einem Baby durch.

© Anna Ritter / stock.adobe.com

Sorgfältige Abklärung stets erforderlich

Hämatome bei Säuglingen: Immer Anzeichen für Kindesmisshandlung?