Arbeitsbilanz

Betrug im Gesundheitswesen: Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft hat gut zu tun

Seit zwei Jahren arbeitet sie: die bayrische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug im Gesundheitswesen. Über 500 Ermittlungsverfahren wurden in dieser Zeit bereits abgeschlossen.

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München/Nürnberg. In den ersten beiden Jahren seit ihrer Gründung (2020) hat die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bereits 568 Verfahren eingeleitet.

„Es geht darum, das Gesundheitssystem zu schützen gegen Betrüger. Es geht nicht nur ums Geld, sondern auch um die Gesundheit“, sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Mittwoch bei der Vorstellung der ersten Arbeitsbilanz der Zentralstelle in Nürnberg. Betrüger im System könnten Menschen auch gesundheitlich schädigen.

Bis zum Stichtag am 30. Oktober seien neben den 568 neu eingeleiteten Verfahren auch 249 Altverfahren bearbeitet worden, 524 Verfahren seien inzwischen abgeschlossen. Allein zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 30. September 2022 habe dies zu 20 Anklagen und 30 Strafbefehlsanträgen bei den bayerischen Gerichten geführt.

Testzentren im Fokus

Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen gibt es seit dem 15. September 2020, sie ist bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg angesiedelt. Seither ermitteln bayernweit 14 Staatsanwältinnen und -staatsanwälte um den Leitenden Oberstaatsanwalt Richard Findl aus Nürnberg gezielt gegen Betrug und Korruption im Gesundheitswesen. Die starke Spezialisierung der Ermittlungsbehörden und die gute Ausbildung der Ermittler in Bayern zahle sich inzwischen aus, so Findl.

Eisenreich betonte, das Gesundheitswesen sei ein extrem großer Wirtschaftsbereich und von daher gebe es dort viele Ansatzpunkte für Ermittler von Betrug und Korruption. Im vergangenen Jahr seien im Gesundheitswesen bundesweit 466 Milliarden Euro umgesetzt worden.

Die zahlenmäßig stärkste Gruppe der Beschuldigten in den vergangenen zwölf Monaten seien Betreiber von Corona-Testzentren gewesen, sagte Eisenreich. „Für den Betrug mit erfundenen oder falsch abgerechneten Coronatests ist die ZKG erst seit Juni vergangenen Jahres zuständig. Inzwischen stehen 36 Prozent der Verfahren der ZKG in Zusammenhang mit den Betreibern von Corona-Testzentren.“

Online-Meldesystem eingerichtet

Schwarze Schafe ermittelten die Spezialisten aber auch in den klassischen Heilberufen: Ermittlungsverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte machten 31 Prozent der Fälle aus, bei 10 Prozent standen Physiotherapeutinnen und -therapeuten im Fokus, bei 9 Prozent Pflegedienste. Zum Abrechnungsbetrug bei Corona-Teststationen seien seit Zuständigkeit der ZKG im Juni 2021 genau 107 Verfahren bearbeitet worden. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle (85 Prozent) handele es sich um Betrug. In nur einem Prozent sei Korruption der Tatvorwurf, ferner gehe es um Urkundendelikte, Geldwäsche und Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz.

Verdächtigen auf die Spur kommen die Ermittler zumeist durch Anzeigen von Behörden und vor allem von gesetzlichen Krankenkassen. Es habe aber auch Anzeigen von Privatpersonen gegeben. Vor rund einem Jahr richtete die Zentralstelle ein Online-Meldesystem ein, über das auch anonyme Meldungen eingingen. „Es sind mehr Hinweise als erwartet eingegangen. Bis 30. September 2022 waren es 197 Meldungen.“ In 148 Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, 22 Meldungen führten sogar zu umfangreichen Ermittlungen, so Eisenreich. (dpa)

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