Urteil Landessozialgericht Celle
Nur Radiologen dürfen Serienangiographie anbieten
Gefäßchirurgen die Genehmigung für diagnostische Katheterangiographie zu verweigern, verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Diese Leistung ist ausschließlich Radiologen vorbehalten, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.