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OLG Hamm pfeift "Richter Gaspedal" zurück

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HAMM (mwo). Radarmessgeräte dürfen blitzen. Mit zwei jetzt bekannt gegebenen Beschlüssen hat der Dritte Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm das Amtsgericht Herford zurückgepfiffen. Wegen seiner "Massenfreisprüche" für Temposünder war ein dortiger Richter als "Richter Gaspedal" bundesweit in die Schlagzeilen geraten.

Der Richter hatte dutzendfach die als Beweis für den Tempoverstoß vorgelegten Blitzerfotos unberücksichtigt gelassen und die Temposünder daher freigesprochen.

Die Aufnahmen seien ohne Einwilligung der Betroffenen und ohne ausreichende Rechtsgrundlage gemacht worden. In der örtlichen Presse hatte der Herforder Richter klare Regelungen verlangt, "wie und wo fotografiert werden darf". Insbesondere den blitzenden Kommunen gehe es vorrangig ums Geld.

Doch derlei Erwägungen führen nicht zu einem Beweisverwertungsverbot, betonte nun das Oberlandesgericht Hamm. Immerhin würden die Aufnahmen erst nach der Messung und damit nur "verdachtsabhängig" gemacht.

Dafür reichten die rechtlichen Grundlagen der Strafprozessordnung aus, so die Richter.

In zwei konkreten Fällen blitzte aber dennoch die Staatsanwaltschaft aus formalen Gründen ab. Sie habe es versäumt, die Blitzerfotos zum Gegenstand ihrer Rechtsbeschwerden zu machen; daher seien die Beschwerden unzureichend begründet, befand das Oberlandesgericht in Hamm.

Az.: III-3 RBs 61/11 und III-3 RBs 62/11

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