Urteil

OLG Köln: Verstoß gegen Standards führt nicht immer zu Schadenersatzpflicht

Dient die verletzte Sorgfaltsregel nicht zuvorderst dem Schutzzweck, kann ein Gesundheitsschaden unter Umständen kein Behandlungsfehler, sondern „dem allgemeinen Lebensrisiko“ zuzurechnen sein.

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