Oberarzt wegen strafbarem Schwangerschaftsabbruch vor Gericht

Veröffentlicht:

COBURG (dda). Ein 41-jähriger Oberarzt aus Thüringen muss sich seit Montag vor dem Landgericht Coburg wegen strafbaren Schwangerschaftsabbruchs und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Dem verheirateten Chirurgen wird vorgeworfen, seiner einstigen, schwangeren Geliebten in einer oberfränkischen Klinik, in einer Vielzahl von Fällen über Monate hinweg heimlich den Blutverdünner Marcumar in den Tee gemischt zu haben. Sein Ziel, so die Staatsanwältin: eine Fehlgeburt bei der Krankenschwester einzuleiten.

Zusätzlich habe bei der Schwangeren die Gefahr bestanden, dass sie einen Schlaganfall erleiden könnte. Fünf Wochen vor der Geburt des Kindes sollen bei der Schwangeren rechtzeitig die auffälligen Blutwerte bei einer Untersuchung festgestellt worden sein. Diese konnten nach einem Notfalleinsatz stabilisiert und das Kind sowie die Mutter gerettet werden. Der Chirurg erklärte, er habe nicht Marcumar, sondern ein Naturheilmittel beigemischt, um Schwangerschaftsbeschwerden zu lindern.

Mehr zum Thema

Landesarbeitsgericht Rostock

Urteil: Kündigung nach häufigen Kurzerkrankungen

Abrechnungsbetrug

AOK Hessen: Meiste Betrugsversuche bei Pflege

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Altersbedingter Hörverlust: Ursache ist eine Degeneration der Cochlea. Verstärkt wird der Prozess vermutlich durch Entzündungen und mikrovaskuläre Veränderungen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Niedrigdosierte Gabe

ASS hilft nicht gegen Hörverlust im Alter