Oberarzt wegen strafbarem Schwangerschaftsabbruch vor Gericht

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COBURG (dda). Ein 41-jähriger Oberarzt aus Thüringen muss sich seit Montag vor dem Landgericht Coburg wegen strafbaren Schwangerschaftsabbruchs und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Dem verheirateten Chirurgen wird vorgeworfen, seiner einstigen, schwangeren Geliebten in einer oberfränkischen Klinik, in einer Vielzahl von Fällen über Monate hinweg heimlich den Blutverdünner Marcumar in den Tee gemischt zu haben. Sein Ziel, so die Staatsanwältin: eine Fehlgeburt bei der Krankenschwester einzuleiten.

Zusätzlich habe bei der Schwangeren die Gefahr bestanden, dass sie einen Schlaganfall erleiden könnte. Fünf Wochen vor der Geburt des Kindes sollen bei der Schwangeren rechtzeitig die auffälligen Blutwerte bei einer Untersuchung festgestellt worden sein. Diese konnten nach einem Notfalleinsatz stabilisiert und das Kind sowie die Mutter gerettet werden. Der Chirurg erklärte, er habe nicht Marcumar, sondern ein Naturheilmittel beigemischt, um Schwangerschaftsbeschwerden zu lindern.

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